Allgemeine Geschäftsbedingungen
BWC Computing
Rathenaustrasse 15A, 09487 Schlettau
Inhaber: Steffen Groß
§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen
- BWC Computing bietet Leistungen ausschließlich aufgrund
der nachfolgenden Geschäftsbedingungen an. Diese Geschäftsbedingungen gelten
für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und
BWC Computing. Ergänzend hierzu gelten die den Produkten beiliegenden
Garantie- und Lizenzbedingungen der Hersteller.
- Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kunden wird
hiermit widersprochen. Abweichungen oder Änderungen von den
Vertragsbedingungen von BWC Computing sind nur wirksam, wenn sie durch BWC
Computing schriftlich bestätigt werden.
§ 2 Vertragsschluss
- Angaben von BWC Computing in Prospekten, Anzeigen,
Katalogen, auf Internet-Web-Seiten u.ä. sind unverbindlich. Angegebene Preise
sind Tagespreise, bei unvorhersehbaren Preisänderungen wird BWC Computing den
Kunden innerhalb einer angemessenen Frist informieren. Dem Kunde bleibt in
diesem Fall das Recht zum Rücktritt vom Vertrag vorbehalten. Bei schon
bestellter aber noch nicht gelieferter Ware wird der Kunde bei Änderungen
umgehend informiert. Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten
Konditionen nochmals bestätigen. Andernfalls ist BWC Computing zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt.
- Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde
verbindlich die bestellte Ware erwerben zu wollen. Diese Bestellung stellt ein
Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde erhält eine E
Mail die den Eingang der Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten
aufführt. Wir nehmen dieses Vertragsangebot an, wenn wir unseren Kunden per
E-Mail mitteilen, dass wir die Ware verschickt haben. Über Produkte aus ein
und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigungs-E-Mail
aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zu Stande. Bei Nichtverfügbarkeit der
bestellten Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und eine eventuell
bereits geleistete Gegenleistung zurückerstattet. Der Kunde ist - soweit nicht
anders vereinbart - 14 Tage an die Bestellungen gebunden.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages gelten nur,
wenn BWC Computing sie schriftlich oder elektronisch bestätigt.
§ 3 Lieferung, Transport, Gefahrtragung
- Mit der Übergabe an das Transportunternehmen geht die
Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen
oder BWC Computing zusätzliche Leistungen, z. B. Transportkosten oder Anfuhr,
übernommen hat. Der Verbrauchsgüterkauf ist von dieser Regelung
ausgeschlossen.
- Durch die Übergabe an das Transportunternehmen wird BWC
Computing von der Leistungspflicht frei. Der Transport der Ware geschieht auf
Gefahr und für Rechnung des Kunden. Das Transportunternehmen wird von BWC
Computing unter Ausschluss der Haftung für die Wahl der billigsten und
schnellsten Versandart bestimmt.
- Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist BWC Computing
berechtigt, den dadurch entstandenen Schaden zu verlangen, wobei dem Kunden
der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
- Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer
enthalten. Nettopreisangaben gelten nur für Industrie, Handel und Gewerbe
sowie Verbände und vergleichbare Institutionen sowie für freie Berufe.
- Beim Versendungskauf fallen Liefer- und Versandkosten
an. Diese sind in den Bestellunterlagen für den Kunde ausgewiesen. Sollten die
tatsächlichen Transportkosten den ausgewiesenen Betrag übersteigen (z.B.
Lieferung in Regionen, die vom Transportunternehmen kostenmäßig anders
behandelt werden), behalten wir uns das Recht vor die Transportkosten
anzupassen. Bei der Bestellung durch Nutzung von Fernkommunikationsmittel
entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Kosten. Verpackungsmaterial ist vom
Kunden selbst zu entsorgen.
- Der Kaufpreis ist je nach ausgewiesener Zahlart auf den
Bestellunterlagen zu zahlen. Im Falle der Zahlung im Voraus erfolgt die
Lieferung erst mit Eingang der Zahlung bei BWC Computing.
- Ist eine andere Zahlungsweise vereinbart, verpflichtet
sich der Kunde nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu
zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Kunde
hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem jeweiligen
Basiszinssatz zu verzinsen. Im Falle des Verzuges des Kunden ist BWC Computing
zudem berechtigt, sämtliche Lieferungen an den Kunden, auch aus anderen
Vertragsverhältnissen, zu verweigern.
- Liefertermine gelten nur bei schriftlicher
Vereinbarung. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im
Rahmen von Arbeitsausfällen (Streik/Aussperrung), gesetzlicher oder
behördlicher Anordnung (Import/Exportbeschränkungen), höherer Gewalt.
Weitergehende Schadensersatzansprüche diesbezüglich sind, soweit BWC Computing
nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft, ausgeschlossen.
§ 5 Rückgaberecht
- Dem Kunden steht das Recht zu, die Ware innerhalb von
zwei Wochen nach Erhalt zurückzugeben. Das Rückgaberecht kann nur durch
Rücksendung der Ware selbst, oder wenn die Ware nicht als Paket versandt
werden kann, durch schriftliches Rücknahmeverlangen auf einem dauerhaften
Datenträger (Brief/Fax) ohne Angabe von Gründen ausgeübt werden.
- Sofern die gelieferte Ware der bestellten entspricht
trägt der Kunde bei Bestellungen bis zu einem Betrag von € 40,00 die Kosten
der Rücksendung. Bei einem Bestellwert über € 40,00 trägt BWC Computing die
Kosten der Rücksendung. Der Kunde hat hierzu, für ihn kostenfrei, den jeder
Warensendung beiliegenden Rücksendeaufkleber zu verwenden.
- Zur Fristwahrung genügt jeweils die rechtzeitige
Absendung an BWC Computing Rathenaustrasse. 15A • 09487 Schlettau
- Der Kunde hat für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung Wertersatz zu leisten.
Der Kunde darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Für die darüber
hinausgehende Nutzung, die dazu führt, dass eine Ware nicht mehr als "neu"
verkauft werden kann, hat der Kunde den Wertverlust zu tragen.
- Das Rückgaberecht besteht nicht bei Downloads oder
versiegelter Ware, sofern die versiegelte Verpackung geöffnet oder beschädigt
wurde.
- Individuell erstellte, bzw. personalisierte Lizenzen
oder Produkte sind von einer Rücknahme generell ausgeschlossen
§ 6 Eigentumsvorbehalt
- BWC Computing behält sich das Eigentum an aller Ware,
die von ihm an einen Kunden ausgeliefert wird, bis zur endgültigen und
vollständigen Zahlung der gelieferten Ware vor.
- Während der Zeit des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde
verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, einen
Zugriff Dritter auf die Ware, beispielsweise durch eine Pfändung, sowie
etwaige Beschädigungen oder den Untergang der Ware unverzüglich mitzuteilen,
ebenso einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel.
- Die im Eigentum von BWC Computing stehende
Vorbehaltsware ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr für die Dauer des
Eigentumsvorbehalts gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu
versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an BWC Computing
abgetreten, wobei BWC Computing die Abtretung annimmt.
§ 7 Gewährleistung/Haftung
- BWC Computing gewährleistet im Rahmen folgender
Bestimmungen, für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungszeit von 2 Jahren,
dass Lieferungen und Leistungen frei von Fehlern im gewährleistungsrechtlichen
Sinn sind. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber
hinaus wird durch BWC Computing keine Garantie gegeben. Herstellergarantien
bleiben hiervon unberührt.
- Der Kunde hat die Ware umgehend nach Empfang der
Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen. Mängel sind
spätestens 1 Woche nach Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Im
kaufmännischen Geschäftsverkehr ist erforderlich, dass der kaufmännische Kunde
seinen nach §§ 377, 378 HGB bestimmten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei versteckten Mängeln ist die Mitteilung
umgehend nach Feststellung des versteckten Mangels innerhalb der
Gewährleistungsfrist vorzunehmen.
- Nicht von der Gewährleistung umfasst sind Mängel und
Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass der Kunde die
Vorschriften über Installation, Hardware- und Softwareumgebung und Einsatz und
Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat, es sei denn, der Kunde weist nach,
dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
- Im Fall des Mangels kann der Kunde gemäß § 439 BGB nach
seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien
Sache verlangen. BWC Computing kann im Rahmen des § 439 die vom Käufer
gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die
Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde im
Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu
verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der
Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist.
- Auf Artikel, die als Gebrauchtware ausgewiesen sind,
gewährt die BWC Computing eine Gewährleistung sechs Monaten.
- Um eine möglichst rasche Bearbeitung zu gewährleisten,
sollte der Rücksendung der Ware eine Kopie des Kaufrechnung/des Lieferscheines
und eine detaillierte Fehlerbeschreibung beigefügt werden.
- Der Kunde sollte in diesem Zusammenhang die reklamierte
Ware ordnungsgemäß, wenn möglich original verpackt an BWC Computing
zurückschicken. Für aufgrund nicht ordnungsgemäßer Verpackung durch den Kunden
verursachte Schäden kann keine Haftung übernommen werden.
- Die Abwicklung von unberechtigten Gewährleistungs- bzw.
Garantieansprüchen, sofern diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zurückzuführen sind, erfolgt vorbehaltlich einer Nachbelastung der uns dadurch
entstandenen Aufwendungen. BWC Computing behält sich eine Weiterberechnung von
Kostenpauschalen ihrer Lieferanten in diesen Fällen vor.
- Geräte, die nicht von der BWC Computing bezogen wurden,
werden unrepariert unter Nachbelastung der uns hierdurch entstandenen Kosten
zurückgesandt.
- Reparaturen außerhalb der Gewährleistungszeit sind
kostenpflichtig.
- Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung
durch BWC Computing, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer
Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von BWC Computing auf den nach Art der Ware
vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden begrenzt. Diese
Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus der
Produkthaftung.
- Weitergehende Haftungsansprüche des Käufers sind
ausdrücklich ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund. Insbesondere
haftet BWC Computing nicht für einen Datenverlust, Schäden an Datenträgern
oder anderen Programmen, Betriebsunterbrechungen u. ä. Vorstehende
Haftungsbegrenzung gilt nicht, sofern die Haftung auf Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
- BWC Computing übernimmt keine Gewährleistung, wenn
Programmfassungen geändert oder bearbeitet werden, soweit der Kunde nicht
nachweist, dass vorhandene Mängel in keinerlei Zusammenhang mit den Änderungen
oder Bearbeitungen stehen.
§ 7 Sonstiges
- BWC Computing ist berechtigt, die ihr vom Kunden
überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine
Löschung der Daten erfordert die Schriftform. BWC Computing ist dann
berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die
zur Vertragsdurchführung notwendig sind an Dritte, insbesondere an
Kreditinstitut und Vertragspartner weiterzugeben, soweit dies der
Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden
von BWC Computing beachtet.
- Bei Lieferung von Software bzw. Literatur gelten über
die vorliegenden Geschäftsbedingungen hinaus die besonderen lizenzrechtlichen
und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der
vorgenannten Ware wird deren Geltung ausdrücklich anerkannt.
§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei
die Geltung des einheitlichen Internationalen Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen)
ausgeschlossen wird.
- (2) Ausschließlicher Gerichtsstand gegenüber
Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichem Sondervermögen für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertrag ist Amtsgericht Annaberg-Buchholz.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser
allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Kaufvertrages berühren die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht; an Stelle der ganz oder teilweise
unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Oktober 2003