Allgemeine Geschäftsbedingungen

BWC Computing
Rathenaustrasse 15A, 09487 Schlettau
Inhaber: Steffen Groß

§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen

  1. BWC Computing bietet Leistungen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Geschäftsbedingungen an. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und BWC Computing. Ergänzend hierzu gelten die den Produkten beiliegenden Garantie- und Lizenzbedingungen der Hersteller.
  2. Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichungen oder Änderungen von den Vertragsbedingungen von BWC Computing sind nur wirksam, wenn sie durch BWC Computing schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angaben von BWC Computing in Prospekten, Anzeigen, Katalogen, auf Internet-Web-Seiten u.ä. sind unverbindlich. Angegebene Preise sind Tagespreise, bei unvorhersehbaren Preisänderungen wird BWC Computing den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist informieren. Dem Kunde bleibt in diesem Fall das Recht zum Rücktritt vom Vertrag vorbehalten. Bei schon bestellter aber noch nicht gelieferter Ware wird der Kunde bei Änderungen umgehend informiert. Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen. Andernfalls ist BWC Computing zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich die bestellte Ware erwerben zu wollen. Diese Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde erhält eine E Mail die den Eingang der Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt. Wir nehmen dieses Vertragsangebot an, wenn wir unseren Kunden per E-Mail mitteilen, dass wir die Ware verschickt haben. Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigungs-E-Mail aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zu Stande. Bei Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und eine eventuell bereits geleistete Gegenleistung zurückerstattet. Der Kunde ist - soweit nicht anders vereinbart - 14 Tage an die Bestellungen gebunden.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages gelten nur, wenn BWC Computing sie schriftlich oder elektronisch bestätigt.

§ 3 Lieferung, Transport, Gefahrtragung

  1. Mit der Übergabe an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder BWC Computing zusätzliche Leistungen, z. B. Transportkosten oder Anfuhr, übernommen hat. Der Verbrauchsgüterkauf ist von dieser Regelung ausgeschlossen.
  2. Durch die Übergabe an das Transportunternehmen wird BWC Computing von der Leistungspflicht frei. Der Transport der Ware geschieht auf Gefahr und für Rechnung des Kunden. Das Transportunternehmen wird von BWC Computing unter Ausschluss der Haftung für die Wahl der billigsten und schnellsten Versandart bestimmt.
  3. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist BWC Computing berechtigt, den dadurch entstandenen Schaden zu verlangen, wobei dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Nettopreisangaben gelten nur für Industrie, Handel und Gewerbe sowie Verbände und vergleichbare Institutionen sowie für freie Berufe.
  2. Beim Versendungskauf fallen Liefer- und Versandkosten an. Diese sind in den Bestellunterlagen für den Kunde ausgewiesen. Sollten die tatsächlichen Transportkosten den ausgewiesenen Betrag übersteigen (z.B. Lieferung in Regionen, die vom Transportunternehmen kostenmäßig anders behandelt werden), behalten wir uns das Recht vor die Transportkosten anzupassen. Bei der Bestellung durch Nutzung von Fernkommunikationsmittel entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Kosten. Verpackungsmaterial ist vom Kunden selbst zu entsorgen.
  3. Der Kaufpreis ist je nach ausgewiesener Zahlart auf den Bestellunterlagen zu zahlen. Im Falle der Zahlung im Voraus erfolgt die Lieferung erst mit Eingang der Zahlung bei BWC Computing.
  4. Ist eine andere Zahlungsweise vereinbart, verpflichtet sich der Kunde nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Im Falle des Verzuges des Kunden ist BWC Computing zudem berechtigt, sämtliche Lieferungen an den Kunden, auch aus anderen Vertragsverhältnissen, zu verweigern.
  5. Liefertermine gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen (Streik/Aussperrung), gesetzlicher oder behördlicher Anordnung (Import/Exportbeschränkungen), höherer Gewalt. Weitergehende Schadensersatzansprüche diesbezüglich sind, soweit BWC Computing nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft, ausgeschlossen.

§ 5 Rückgaberecht

  1. Dem Kunden steht das Recht zu, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt zurückzugeben. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware selbst, oder wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, durch schriftliches Rücknahmeverlangen auf einem dauerhaften Datenträger (Brief/Fax) ohne Angabe von Gründen ausgeübt werden.
  2. Sofern die gelieferte Ware der bestellten entspricht trägt der Kunde bei Bestellungen bis zu einem Betrag von € 40,00 die Kosten der Rücksendung. Bei einem Bestellwert über € 40,00 trägt BWC Computing die Kosten der Rücksendung. Der Kunde hat hierzu, für ihn kostenfrei, den jeder Warensendung beiliegenden Rücksendeaufkleber zu verwenden.
  3. Zur Fristwahrung genügt jeweils die rechtzeitige Absendung an BWC Computing Rathenaustrasse. 15A • 09487 Schlettau
  4. Der Kunde hat für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung Wertersatz zu leisten. Der Kunde darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Für die darüber hinausgehende Nutzung, die dazu führt, dass eine Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Kunde den Wertverlust zu tragen.
  5. Das Rückgaberecht besteht nicht bei Downloads oder versiegelter Ware, sofern die versiegelte Verpackung geöffnet oder beschädigt wurde.
  6. Individuell erstellte, bzw. personalisierte Lizenzen oder Produkte sind von einer Rücknahme generell ausgeschlossen

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. BWC Computing behält sich das Eigentum an aller Ware, die von ihm an einen Kunden ausgeliefert wird, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Ware vor.
  2. Während der Zeit des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, einen Zugriff Dritter auf die Ware, beispielsweise durch eine Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder den Untergang der Ware unverzüglich mitzuteilen, ebenso einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel.
  3. Die im Eigentum von BWC Computing stehende Vorbehaltsware ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an BWC Computing abgetreten, wobei BWC Computing die Abtretung annimmt.

§ 7 Gewährleistung/Haftung

  1. BWC Computing gewährleistet im Rahmen folgender Bestimmungen, für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungszeit von 2 Jahren, dass Lieferungen und Leistungen frei von Fehlern im gewährleistungsrechtlichen Sinn sind. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird durch BWC Computing keine Garantie gegeben. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
  2. Der Kunde hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen. Mängel sind spätestens 1 Woche nach Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist erforderlich, dass der kaufmännische Kunde seinen nach §§ 377, 378 HGB bestimmten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei versteckten Mängeln ist die Mitteilung umgehend nach Feststellung des versteckten Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist vorzunehmen.
  3. Nicht von der Gewährleistung umfasst sind Mängel und Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass der Kunde die Vorschriften über Installation, Hardware- und Softwareumgebung und Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
  4. Im Fall des Mangels kann der Kunde gemäß § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. BWC Computing kann im Rahmen des § 439 die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist.
  5. Auf Artikel, die als Gebrauchtware ausgewiesen sind, gewährt die BWC Computing eine Gewährleistung sechs Monaten.
  6. Um eine möglichst rasche Bearbeitung zu gewährleisten, sollte der Rücksendung der Ware eine Kopie des Kaufrechnung/des Lieferscheines und eine detaillierte Fehlerbeschreibung beigefügt werden.
  7. Der Kunde sollte in diesem Zusammenhang die reklamierte Ware ordnungsgemäß, wenn möglich original verpackt an BWC Computing zurückschicken. Für aufgrund nicht ordnungsgemäßer Verpackung durch den Kunden verursachte Schäden kann keine Haftung übernommen werden.
  8. Die Abwicklung von unberechtigten Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüchen, sofern diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, erfolgt vorbehaltlich einer Nachbelastung der uns dadurch entstandenen Aufwendungen. BWC Computing behält sich eine Weiterberechnung von Kostenpauschalen ihrer Lieferanten in diesen Fällen vor.
  9. Geräte, die nicht von der BWC Computing bezogen wurden, werden unrepariert unter Nachbelastung der uns hierdurch entstandenen Kosten zurückgesandt.
  10. Reparaturen außerhalb der Gewährleistungszeit sind kostenpflichtig.
  11. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch BWC Computing, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von BWC Computing auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus der Produkthaftung.
  12. Weitergehende Haftungsansprüche des Käufers sind ausdrücklich ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund. Insbesondere haftet BWC Computing nicht für einen Datenverlust, Schäden an Datenträgern oder anderen Programmen, Betriebsunterbrechungen u. ä. Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, sofern die Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
  13. BWC Computing übernimmt keine Gewährleistung, wenn Programmfassungen geändert oder bearbeitet werden, soweit der Kunde nicht nachweist, dass vorhandene Mängel in keinerlei Zusammenhang mit den Änderungen oder Bearbeitungen stehen.

§ 7 Sonstiges

  1. BWC Computing ist berechtigt, die ihr vom Kunden überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert die Schriftform. BWC Computing ist dann berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind an Dritte, insbesondere an Kreditinstitut und Vertragspartner weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden von BWC Computing beachtet.
  2. Bei Lieferung von Software bzw. Literatur gelten über die vorliegenden Geschäftsbedingungen hinaus die besonderen lizenzrechtlichen und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der vorgenannten Ware wird deren Geltung ausdrücklich anerkannt.

§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des einheitlichen Internationalen Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen) ausgeschlossen wird.
  2. (2) Ausschließlicher Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Amtsgericht Annaberg-Buchholz.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Kaufvertrages berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht; an Stelle der ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: Oktober 2003